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Telefonate

Allen Gefangenen werden Telefonate über das Anstaltstelefon bzw. Stationstelefon gewährt. Von Anstalt zu Anstalt ist die Durchführung und die Dauer der Gespräche allerdings unterschiedlich. In manchen Anstalten darf der Gefangene nur eine bestimmte Personenzahl anrufen, meist bestehend aus dem nächsten Angehörigenkreis, und andere Gefangene aus anderen Anstalten, dürfen alle möglichen Verwandten und Bekannten anrufen, von denen sie eine Telefonnummer haben. Viele Gefangene müssen ihre Telefonate vorher beantragen und die anderen dürfen telefonieren, wenn sie sich auf der Station befinden. Den Gefangenen selber kann man nicht anrufen. Hierfür ist es sinnvoll, wenn man dem Inhaftierten für Telefonate seine Unkosten überweist, damit er auch die überteuerten Gesprächseinheiten bezahlen kann.

Wenn jemand mit einem Gefangenen telefoniert, sollte der Angerufene immer beachten, dass die Anstaltsleitung mithören kann!

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