Für Professor Faurisson : Polizeigewahrsam und Hausdurchsuchung
Robert
Faurisson, Professor im Ruhestand, wohnt in Vichy. Für den 24. Januar 2008, 9
Uhr morgens, wurde er in die Polizeidienststelle seiner Stadt einbestellt. Er
war gerade dort angekommen, als ihm die drei Beamten der Justizpolizei, die am
Vortage aus Paris gekommen waren, eröffneten, daß er in Polizeigewahrsam
genommen würde und bei ihm zu Hause eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden
würde.
Jacques Chirac, damals Präsident der französischen Republik, hatte im Dezember
2006 öffentlich darum gebeten, daß eine gerichtliche Untersuchung hinsichtlich
der Beteiligung von Faurisson an der Holocaust-Konferenz in Teheran eröffnet
werden solle (diese fand am 11. und 12. Dezember 2006 statt). Diese Konferenz
hatte allen offen gestanden, auch den Revisionisten. Als britischer
Staatsbürger, der er schon war bevor er französischer Staatsbürger wurde, hatte
der Professor, Spezialist der „Text- und Dokumentenkritik (Literatur,
Geschichte, Medien)“, in englischer Sprache kurz die Ergebnisse seiner
Forschungen zum „Holocaust“ vorgestellt. Sein Vortrag trug den Titel „The
Victories of Revisionism“. Er verschwieg nicht, daß je mehr der Revisionismus an
Boden gewinnen würde, und das vor allem im Internet, desto mehr würden die
Revisionisten zuerst der medialen, dann der polizeilichen und gerichtlichen
Verfolgung ausgesetzt sein.
Der Justizminister beauftragte darauf den Staatsanwalt von Paris,
Voruntersuchungen einzuleiten, die der vom französischen Fernsehen als
„Oberlügner“ bezeichnete Chirac gefordert hatte, um so der gefährdeten
„Oberlüge“ zur Hilfe zu kommen. Am 16. April 2007 waren die Frau Leutnant
Séverine Besse und eine ihrer Kolleginnen nach Vichy geschickt worden, um dort
den Professor zu befragen. Aber all ihre Fragen beantwortete letzterer
hartnäckig wie folgt: „Keine Antwort“. In der Protokollierung ließ er folgende
Erklärung niederschreiben: „Ich weigere mich, bei der Unterdrückung des
geschichtlichen Revisionismus mit der französischen Polizei und Justiz
zusammenzuarbeiten.“
Am 24. Januar 2008, also neun Monate später, schlägt die Gedankenpolizei wieder
zu. Zwischenzeitlich ist ein Untersuchungsrichter benannt worden, Marc Sommerer.
Dieser schickt dieselbe Séverine Besse nach Vichy, diesmal von zwei
Justizpolizeibeamten begleitet. Sie teilt dem Professor mit, daß er hiermit in
Gewahrsam genommen sei und daß nach einem Verhör in der Polizeidienststelle sein
Haus durchsucht werden würde. Danach folgen Körperdurchsuchung, Beschlagnahmung
seiner Brieftasche, seiner Geldbörse, seines Kugelschreibers, seiner Uhr und …
seines Gürtels (das, obwohl die Risiken gleich Null sind, daß sich ein Mann im
Alter von fast 79 Jahren und der Anwesenheit von drei Polizeibeamten aufhängen
würde). Wahrscheinlich geht es den Untersuchungsbeamten nur darum, einen
notorischen Widerspenstigen einzuschüchtern, von dem, nebenbei gesagt, die
Polizei weiß, daß dessen Ehefrau wegen einer schweren gesundheitlichen
Problematik die ständige Anwesenheit ihres Mannes benötigt. Dennoch, Faurisson
antwortet beharrlich, in seiner Art als Sohn einer Schottin, auf jede ihm
gestellte Frage mit: „Keine Antwort“. Er wiederholt seine Weigerung, in der
Bekämpfung des Revisionismus mit der Polizei und der Justiz zusammenzuarbeiten.
Man läßt ihn wissen, daß er nicht einer Anzeige, sondern deren drei
gegenübersteht, weshalb auch der Richter Sommerer drei Untersuchungsverfahren
eingeleitet habe. Die beiden ersten Anzeigen betreffen namentlich den Professor
wegen seiner Beteiligung an der Konferenz in Teheran. Während die eine, sowohl
von der Staatsanwaltschaft als auch von mehreren frommen Vereinigungen
initiiert, ihm den Vorwurf der „Bestreitung von Verbrechen gegen die
Menschlichkeit“ (das Fabius-Gayssot-Gesetz aus dem Jahre 1990) vorhält, wirft
die andere ihm, von der LICRA stammend, „Verunglimpfung“ vor. Die dritte
Anzeige, höchst seltsam, richtet sich gegen „Unbekannt“ und stammt von der
Zeitung Libération; sie lautet auf „widerrechtliche Nutzung“ einer ihrer Artikel
in dem Heft Dubitando, in dem, so die Polizisten, zwanzig Texte des Professors
erschienen sind.
Faurisson wird danach zu seinem Haus zurückgefahren. Die drei Justizpolizisten
und eine Polizistin aus Vichy führen die Hausdurchsuchung durch. Sie greifen ins
Leere. Weder finden Sie seinen so begehrten Rechner noch, in den Bergen seiner
Dokumente, die gesuchten Unterlagen. Am Ende, gegen 15 Uhr, nachdem er sich die
Vor- und Nachnamen der drei Beamten aufgeschrieben hat, erklärt der Professor
ihnen, so wie er es bereits gegenüber Richtern gesagt hat: „Vielleicht werden
sie in die Geschichte eingehen, aber nur, weil ich sie genannt habe und dann,
wie ich sie bezeichnet habe.“
Am Tage nach dieser Hausdurchsuchung von sechs Stunden, also am 25. Januar, wird
der Professor seinen 79. Geburtstag feiern, jedoch ohne seine revisionistischen
Freunde zu vergessen, die sich bereits im Gefängnis befinden oder befürchten
müssen, sich bald darin wiederzufinden. Er wird vor allem an den heroischen
Vincent Reynouard denken, jetzt Vater von sieben Kindern. Vor zehn Jahren war
dieser, Lehrer für Mathematik und von seinen Schülern geliebt, wegen des
Deliktes des Revisionismus von seiner Schule (einer staatlichen Schule) verjagt
worden. Derzeit sind dessen Lebensbedingungen schlechter denn je.
Nichtsdestotrotz setzt er seine revisionistischen Untersuchungen und
Veröffentlichungen unermüdlich fort. Persönlich stellt er sich den Gerichten, in
denen seine Richter, seine Entschlossenheit feststellend, ihm jedes grundlegende
Recht der Verteidigung verwehren und ihn mit zunehmender Härte bestrafen. Ihn
erwartet das Gefängnis.
Faurisson wird aber auch an seine inhaftierten Mitstreiter denken, sei es in
Österreich, sei es in Deutschland. Diese sind zum Beispiel Ernst Zündel, Germar
Rudolf, Wolfgang Fröhlich, Gerd Honsik oder auch Sylvia Stolz, „die deutsche
Jeanne d’Arc“.
Die Liste an Revisionisten ist lang, die seit nahezu sechzig Jahren mit dem
Verlust ihrer Ruhe, ihrer Gesundheit, ihrer Freiheit und manchmal ihres Lebens
bezahlt haben für ihren Einsatz für die Freiheit der Gedanken, für die Freiheit
der wissenschaftlichen Forschung (der, was die Geschichtsforschung betrifft,
keinerlei Beschränkungen auferlegt werden dürfte), und auch für die Freiheit der
Meinungsäußerung.
(Verfasser unbekannt)
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