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Jeder Gefangene hat das
Recht auf drei Paketsendungen pro Jahr. Hierfür muss der jeweilige Gefangene pro
Paket einen Paketschein beantragen und dem Zusteller schicken.
Einkaufslisten für Lebens-, Nahrungs-, Genuß- und
Hygienemittel als PDF-Datei: Manche Haftanstalten gewähren die Überstellung von elektronischen Geräten, z. B. zu Beginn der Haft. Dazu gehören dann z. B. Fernseher (Zollgröße beschränkt), Kaffeemaschine, Radio, Wasserkocher oder eine Leselampe. Andere Haftanstalten bestehen wiederum darauf, dass der Gefangene solche Geräte von der Anstalt bezieht und dafür bezahlt. In diesen Fällen dürfen die Gefangenen sich meistens finanzielle Mittel schicken lassen.
Einkaufslisten für Elektrogeräte als PDF-Datei: |
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