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Paketsendungen

Jeder Gefangene hat das Recht auf drei Paketsendungen pro Jahr. Hierfür muss der jeweilige Gefangene pro Paket einen Paketschein beantragen und dem Zusteller schicken.

Der Gefangene darf dann verschiedene Nahrungs- und Genussmittel (siehe beispielsweise Einkaufslisten) empfangen, allerdings ist die Sendung auf eine bestimmte Gewichtsmenge beschränkt, welche nicht überschritten werden darf.

Einkaufslisten für Lebens-, Nahrungs-, Genuß- und Hygienemittel als PDF-Datei:

JVA Brandenburg

Manche Haftanstalten gewähren die Überstellung von elektronischen Geräten, z. B. zu Beginn der Haft. Dazu gehören dann z. B. Fernseher (Zollgröße beschränkt), Kaffeemaschine, Radio, Wasserkocher oder eine Leselampe. Andere Haftanstalten bestehen wiederum darauf, dass der Gefangene solche Geräte von der Anstalt bezieht und dafür bezahlt. In diesen Fällen dürfen die Gefangenen sich meistens finanzielle Mittel schicken lassen.

Einkaufslisten für Elektrogeräte als PDF-Datei:

JVA Brandenburg

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