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Neueste Nachrichten zu Ernst Zündel:

Von seiner Frau Ingrid Rimland und einer französischen Unterstützerin.

Seit fünf Jahren ist Ernst Zündel nun im Gefängnis! Niemals ein Wort der Klage, niemals nur der Ansatz des geringsten Widerrufes. Er wird noch bis zum 1. März 2010 warten müssen, bis er wird in Freiheit sein können…

Obwohl er im selben Bereich des Mannheimer Gefängnisses bleibt, hat er nun seine Zelle gewechselt und befindet sind jetzt in der 4. Etage. Er kann nun – endlich – mit seiner Frau in den USA telefonieren. Er erzählt ihr, und das immer in seiner humorvollen Art, wie er jetzt nach seiner täglichen Runde – jeden Tag geht er einmal im Gefängnishof spazieren und dann seine Post holen - vollkommen außer Atem oben am Ende der Treppe ankommt. Ernst wird jetzt nämlich, geboren am 24. April 1939, 69 Jahre alt sein.

Er ist also nun im Rentenalter, und das müßte ihm normalerweise das Recht verleihen, in das Gefängnis in Singen verlegt zu werden, wo die Kontakte zwischen Häftlingen lockerer sind und diese manchmal sogar das Recht haben, in der Stadt spazieren zu gehen, natürlich stets nur in Begleitung eines Gefängniswärters. Aber dieses Recht ist ihm gerade von der JVA Singen verwehrt worden. Begründung: unter den Häftlingen, die er begegnen könnte, könnte sich auch ein Überlebender des Holocausts befinden!

Seine Frau Ingrid Zündel Rimland hat jedenfalls während der ganzen fünf Jahre seiner Haft ohne Unterbrechung die Schriftleitung und die Verteilung seiner Chroniken sichergestellt, von denen ihr Mann die Gewohnheit hatte, sie jeden Monat an seine Unterstützer zu verschicken. Ein Monatsheft in englischer Sprache, „Power“, und eines auf Deutsch, „Germania“. Jeden Monat findet nun Ingrid Zündel die richtigen Worte, um die revisionistischen Leser zu mobilisieren und zu begeistern. Hier in schneller Übersetzung die ersten Zeilen des Heftes „Power“ vom 1. März 2008:

<Anfang>

Es ist nun fünf Jahre her, daß ich meinen Mann nicht mehr gesehen habe – naiv hatte ich damals geglaubt, in dem Augenblick, als ihm die Polizisten meines Landes ihm die Handschellen an seine Handgelenke legten und die Eisenschnallen an seine Füße, daß es sich um einen dummen Irrtum handeln müsse, der sich in einigen Stunden wieder würde auflösen. Denn, so sagte ich mir damals, Ernst befand sich hier mit der Genehmigung dieser selben Regierung, die von ihm einen Gesundheitsbericht erstellt hatte, ihm die Arbeitserlaubnis erteilt hatte, ihm eine Sozialversicherungsnummer und eine Arbeitserlaubnis gegeben hatte, und selbst ein FBI-Bericht hatte ihn jeglicher Missetaten freigesprochen, ohne dabei die sieben oder acht geheimen Untersuchungen des FBI zu erwähnen, die hinter seinem Rücken erfolgt waren, um herauszufinden, ob es denn nicht irgendwie möglich wäre, ihm irgendeine Schweinerei anzuhängen.

Im Augenblick, wo ich diese Zeilen schreibe, also am Samstag, den 1. März 2008, ist es nun genau drei Jahre her, daß Ernst in einem dieser Zubringerflugzeuge gesetzt wurde, die von der Weltregierung heimlich eingesetzt werden, um Terroristen von A nach B zu verschiffen – ein Flugzeug, das dem kanadischen Steuerzahler gut eine Viertel Million Dollar gekostet hat -, um dann in einem Land zu landen, wovon wir dachten, es sei „Deutschland“, das sich jedoch als Kolonie von Israel herausstellte. Es ist nun also drei Jahre her, am 1. März, daß, fern der Medienberichterstattung, Ernst den zionistischen Vassalen in Holonkenheim [Wortspiel mit Holocaust und Halunkenheim, AdÜ], also in Mannheim, übergeben würde, nachdem er zwei Jahre der Kälte und des Hungers in dem schlimmsten aller Gefängnisse in Kanada verbracht hatte, an einem Ort, an dem er keinen Anspruch auf einen Stuhl oder ein Handtuch hatte, und in einer Zelle, in der das Licht ununterbrochen eingeschaltet war.

Diese skandalöse Geschichte einer politischen Entführung, lassen Sie mich das ohne mit der Wimper zu zucken sagen, ist bei weitem noch nicht beendet – natürlich nur unter der Bedingung, daß seine Unterstützer durchhalten! Unsere erste Aufgabe, in diesem Augenblick, besteht darin, die zwei Jahre Haft in Kanada denen der Meinerzhagenschen Verurteilung - einer Verurteilung mit talmudischen Beigeschmack - von fünf Jahren Haft in Deutschland anrechnen zu lassen, außerdem das Verbot der Rückkehr in die USA von 20 Jahren zu kippen, das Land, dessen Bürger er ist.

<Ende>

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