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Ernst Zündel

Herzogenried Str. 111

68169 Mannheim

Brief vom 24.11.07:

Lieber Herr ...!

Sie werden es kaum glauben, aber ich fand Ihre Weihnachtspost von 2005 erst Ende Oktober 2007 in einem von zwei Riesenkartons voller Zündel-Post, meist unbearbeitet und ungeöffnet, darunter 5 Briefe meines kanadischen Anwaltes, 2 meiner Anwältin, verfallene Euro-Schecks der Postbank, Bargeld, ungeöffnete Einschreibe-Briefe! Ca. 700 Briefe und Karten in einer Postschachtel alleine. Eine Anzeige vom 26.03.2007 fruchtete gar nichts!

Was ist das für eine unerhörte und menschenrechtswidrige Einstellung Gefangenen gegenüber in einem “Eigenlob-Rechtsstaat”. Das im 21. Jahrhundert!

Mein Entlassungstermin ist für den 1. März 2010.

Ihnen wünsche ich ein frohes Fest und ein gutes neues Jahr.

Ihr E. Zündel
 


Als uns der Brief erreichte, glaubten wir, nicht richtig zu lesen...

Dass die Post von den meisten nationalen Gefangenen gelesen wird ist mittlerweile zur Normalität geworden. Nicht normal dagegen ist, dass dem Gefangenen Ernst Zündel über 2 Jahre keine Auskunft über seinen Posteingang erteilt wurde und alles willkürlich angehalten wird.

Zudem hielt die JVA einfach Anwaltspost an und somit haben die selbsternannten Gutmenschen wiedermal gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen. In ihrem entworfenen Strafvollzugsgesetz § 29, Abs 1 steht geschrieben, dass Anwaltspost keiner Überwachung unterliegt. Oder handelt es sich dabei auch wieder um so einen Gummi-Paragraphen, der für die einen zählt und für die anderen nicht?! Das größte Unding ist es jedenfalls, dass solche Methoden in diesem System als rechtens dargestellt werden und die Post der Anwälte über den Zeitraum seiner Prozesstage angehalten wurde.

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