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Entlassungsvorbereitungen

Wenn der Gefangene entlassen wird, warten u. a. einige Behördengänge auf ihn. Viele von den Behördengängen können wir als Außenstehende natürlich nicht für den Gefangenen erledigen, da oftmals eine eigenhändige Unterschrift, das persönliche Erscheinen usw. erforderlich sind. Jedoch können wir den Gefangenen durch Vorarbeiten ein wenig entlasten, indem wir z. B.

  • eine Wohnung oder Unterkunft für ihn beschaffen,

  • einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für den Gefangen besorgen, bzw. uns schonmal umhören.

Zudem ist es oft schon hilfreich, wenn man den Gefangenen an bestimmte Behördengänge erinnert, z. B. dass er sich

  • beim Einwohnermeldeamt vorstellt,

  • ein Konto einrichtet,

  • bei der Bundesagentur für Arbeit meldet (evtl. kann man auch beim Papierkram behilflich sein),

  • krankenversichert (hier kann man z. B. schonmal Angebote von verschiedenen Krankenkassen einholen).

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