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Wenn der Gefangene entlassen wird, warten u. a. einige Behördengänge auf ihn. Viele von den Behördengängen können wir als Außenstehende natürlich nicht für den Gefangenen erledigen, da oftmals eine eigenhändige Unterschrift, das persönliche Erscheinen usw. erforderlich sind. Jedoch können wir den Gefangenen durch Vorarbeiten ein wenig entlasten, indem wir z. B.
Zudem ist es oft schon hilfreich, wenn man den Gefangenen an bestimmte Behördengänge erinnert, z. B. dass er sich
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