Der Fall Honsik
Der österreichische Dichter, Autor und
Geschichtsforscher Gerd Honsik wurde am 23. August 2007 nach fünfzehn
Jahren Exil in seinem Haus in der Nähe von Málaga (Spanien) festgenommen
und in Auslieferungshaft nach Madrid verbracht, wo er sich seither
befindet.
Die Verhaftung erfolgte im Auftrag des
österreichischen Justizministeriums mit Hilfe des von der BRD erfundenen
und initiierten Europäischen Haftbefehls. Danach steht nicht mehr das
Delikt im Vordergrund, sondern nur das Auslieferungsbegehren. Es wird
nach dieser Regelung vorausgesetzt, dass die EU-Mitgliedsstaaten
rechtsstaatlich handeln, weshalb eine Fallprüfung durch das
Auslieferungsland nicht mehr notwendig sein soll.
Im Auslieferungsfall Honsik ging es
zunächst um seine erstinstanzliche Verurteilung vor dem Schwurgericht
Wien 1992. Dort war der Dichter wegen seines Buches "Freispruch für
Hitler?" angeklagt und zu eineinhalb Jahren Gefängnishaft verurteilt
worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Gerd Honsik vor dem
Ausschöpfen der Rechtsmittel sich für einen Aufenthalt im spanischen
Exil entschied.
Sein Asylbegehren in Spanien wurde
seinerzeit wohl abgelehnt, aber das oberste spanische Gericht erkannte
in seinem Schlußurteil, dass das inkriminierte Buch in Spanien keinerlei
strafbare Inhalte hatte.
Die österreichischen Medien jubelten, als
die Verhaftung des Freiheitsdichters bekannt geworden war. Die
Netznachrichten von "oe24.at" brüsteten sich am 24. August 2007 mit dem
damaligen Wiener-Urteil und jubelten: "Die Geschworenen hatten Honsik
in sämtlichen Anklagepunkten einstimmig für schuldig befunden."
Man fragt sich angeekelt, wie
Schreiberlinge auf solch einen Schuldspruch stolz sein können. Der
Schuldspruch beinhaltete nämlich auch eine Verurteilung "wegen
Leugnung des Verbrechens von Katyn". Honsik hatte öffentlich und in
Publikation daraufhingewiesen, dass der Massenmord von Katyn der
deutschen Reichsregierung vor dem Internationalen Militär Tribunal in
Nürnberg (1945/46) zu unrecht angelastet wurde, weil Stalins Mörder den
Völkermord verübten. Diese historisch und forensisch wahre Feststellung
kostete Honsik ebenso die Freiheit wie seine Fragen nach den Gaskammern.
Obwohl es schon 1992 hinreichend bekannt war, dass Stalins Völkermörder
Berija die annähernd dreißigtausend polnischen Soldaten und Offiziere im
Wald von Katyn mit Genickschuß ermorden ließ, wurde Gerd Honsik dennoch
mit Gefängnis für das Aussprechen dieser Wahrheit verurteilt.
Die Wahrheit über Katyn zu sagen, erfüllte
für das Gericht den sogenannten Straftatbestand der Wiederbetätigung,
der in Österreich mit bis zu 20 Jahren Kerkerhaft geahndet wird.
Die inkriminierten Fragen des Gerd Honsik
in seinem Buch "Freispruch für Hitler?" werden in dem Werk von
prominenten Zeugen kommentiert. Diese höflichen Fragen und die
wissenschaftlichen Antworten dazu, wurden seinerzeit durch den
augenscheinlichen Meineid von Professor Jagschitz zur Straftat der
sogenannten Wiederbetätigung hochstilisiert.
Insgesamt 20 Jahre Verfolgung lasten auf
dem Autor dieses bahnbrechenden Buches, weil er immer Fragen zu den
Gaskammern gestellt hatte. Die Hauptfragen seines Buches wurden vom
gerichtsbestellten Gutachter mit einer falschen Aussage (unter Eid)
zugunsten der Holocaust-Anklage beantwortet - und Honsik soll büßen.
Honsik löste mit der Veröffentlichung
dieses Buches auch ein Versprechen gegenüber seinem Freund und
Beichtvater, Pfarrer Viktor Knirsch, ein. Pfarrer Knirsch kannte die
Berichte der katholischen Priester, die in Auschwitz die Seelsorge
ausübten. Zwischen den Berichten der in Auschwitz tätigen Priester und
der politischen Holocaust-Geschichtsschreibung lagen für ihn Welten.
Deshalb wollte der Priester nachvollziehbare, schlüssige Antworten auf
Fragen zu den Gaskammern haben, was aus dem Vorwort des Buches
hervorgeht, wo der Priester mahnte: "Wahrheit ist stets gelassen, nur
Lüge schreit nach irdischem Gericht."Pfarrer Knirsch starb später, als
das Buch verboten wurde, unter tragischen Umständen, die nie geklärt
wurden - in einer geschlossenen Anstalt.
Fünf Jahre Voruntersuchung,
Kontobeschlagnahme von 50.000 DM, drei Jahre Gefängnis in Österreich und
in der BRD, das war die Antwort des politischen Establishments auf
Honsiks höflich gestellten Fragen in "Freispruch für Hitler?".
Honsiks Buch schrieb nicht nur
Revisionismus-Geschichte, sondern auch Justizgeschichte. Zum ersten Mal
in den Jahrzehnten der Verfolgung von Holocaust-Ungläubigen beauftragte
das Justizsystem zwei Gutachter, den Inhalt von "Freispruch für Hitler?"
auf seine Richtigkeit hin zu untersuchen. Das war zum Auftakt der
Ermittlungen eine rechtsstaatliche Handlung, wie sie weder vor dem
Honsik-Verfahren, noch danach jemals wieder angewandt wurde.
Es wurden ein Naturwissenschaftler und ein
Professor für Geschichte mit der Untersuchung beauftragt. Der
Naturwissenschaftler stellte seine Arbeit schon recht bald ein, ohne
daß er einen Gaskammernachweis auf naturwissenschaftlicher Grundlage
vorgelegt hätte. Der Historiker, Prof. Dr. Gerhard Jagschitz,
forschte fünf Jahre in allen Archiven der Welt nach Gaskammerbeweisen.
Im Jad Waschem Museum, dem Holocaust-Museum Israels, wurde ihm die
Einsicht verweigert. Prof. Jagschitz mußte schließlich nach fünf Jahren
Forschung dem Gericht in einem Zwischengutachten mitteilen, daß er
keine Dokumentenbeweise für die Existenz von Gaskammern gefunden hätte.
Doch dann im Prozeß, vom Richter als
Gutachter befragt, erklärte er unter Eid, daß wohl keine
dokumentarischen Beweise für die Gaskammern zu finden seien, allerdings
sei die Bezeichnung "Sonderbehandlung" im NS-Staat das
Code-Wort für "Vergasungen" gewesen.
Mit dieser Aussage unter Eid machte sich
der Holocaut-Gutachter Jagschitz des Verbrechens des Meineides
verdächtig, was dem Angeklagten damals leider noch verborgen geblieben
war. Denn Professor Jagschitz hatte bereits 1977 in einem
Zeitungsinterview explizit erklärt, "'Sonderbehandlung' bedeutete
eine bessere Behandlung und nichtTötung." Jagschitz definierte in
seinem Interview von 1977, das in "Format" Nr. 21, 2001 erneut
abgedruckt wurde, "Sonderbehandlung" wie folgt: "… jeder Häftling
hatte zumindest eine eigene Wohnung. Sie durften auf Wunsch selbst die
Familie bei sich haben."
Im Gaskammer-Prozeß gegen Gerd Honsik in
Wien beeidete Jagschitz 1992 aber folgendes: "Für den Fall,
daß das Wort 'Sonderbehandlung' gebraucht wird, ist es immer ohne
Ausnahme - die Umschreibung des Wortes 'Tötung'!" Meineid
für den Holocaust?
Es wird interessant sein zu beobachten,
welchen Verlauf der Fall Honsik nimmt. Wird er nach Österreich
ausgeliefert, muß der Prozeß von damals fortgesetzt werden. Das sollte
für das Regime äußerst peinlich werden. Im Berufungsverfahren muß der
Meineidsverdacht gegen den vom Gericht eingesetzten Sachverständigen
Jagschitz untersucht und verhandelt werden. Professor Jagschitz müßte
dann wegen des Verbrechens des Meineids mit einer Verurteilung rechnen,
sofern es rechtsstaatlich zugehen würde.
Es wird auch nicht zu verheimlichen sein,
daß Honsik in den Anklagepunkten zu Katyn zu Unrecht verurteilt wurde.
Ihm müsste dann, wenn nach rechtsstaatlichen Prinzipien geurteilt würde,
Recht gegeben und ihm Genugtuung in Verbindung mit einer hohen
Schmerzensgeldleistung zugestanden werden.
Für den interessierten Bürger stellt sich
die Frage: Sind der Holocaust-Meineid des Professor Jagschitz und die
falsche Katyn-Entscheidung des Gerichts wirklich überzeugende Beweise
für den Holocaust?
Gerd Honsik ist freier Schriftsteller, er
und seine Familie leben von den Einkünften aus dem Verkauf seiner
Bücher.
Seit er in Haft genommen wurde, ruht der
Verkauf. Finanzielle Reserven hat er nicht. Er ist für die hohen Kosten
(z. B Rechtsanwalt), die durch seine Verhaftung entstehen, auf ein
Notopfer seiner Leser und aller deutschfreundlichen Menschen angewiesen.
Bitte denken Sie nach, ob Ihnen eine
Spende möglich ist. Ich denke, jeder sollte eine Summe spenden, die ein
tatsächliches Opfer bedeutet.
EU-Überweisung:
an: Bright Rainbow S.L.
IBAN: ES14 2100 2243 1602 0013 7004
BIC: CAIXESBBXXX
Sie können auch einen Geldschein in einen
dichten Brief einlegen und adressieren an:
Gerd Honsik
Apartado 61
E-29600 Marbella/Malaga
Gelder, die auf diesem Wege an Gerd
Honsik gesandt wurden, sind noch jedesmal angekommen.
An diese Anschrift sind auch Anfragen
wegen der Lieferung von Büchern des Schriftstellers zu richten.
Aus einer Sonderauflage des
historischen Buches von Gerd Honsik "Der Juden Götterglaube und
Geschichte" mit gegenüber dem Normaltext deutlich verbesserten Text
sind von mir einige wenige Exemplare gegen eine etwas namhaftere Spende
lieferbar. Ich habe die Exemplare antiquarisch aufgetrieben, wo sie in
der Gegend von € 80 weiterverkauft werden. Ihre Spende soll ohne Abzug
von Einstandskosten oder Spesen direkt an die oben angegebene Adresse
überwiesen werden. Das Buch erhalten Sie dann gegen die Vorlage der
Spenden-Quittung und Erstattung der Original-Versandgebühren von mir.
Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft liefert Ihnen Gerd
Honsik eine Signatur des Werkes.
Volk und Reich!
Dr. Gunther Kümel.
nicht vergessen:
WIR ALLE SIND GERD HONSIK !
Unterstützt den Kampf gegen diese
Rechtsbeugung. Helft einem deutschen Volksgenossen und seiner Familie in
Not mit Eurer Spende.
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