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Jeder Gefangene hat das Recht auf Besuche. Die Einteilung der Besuchszeiten ist von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich. Manche geben eine Zeit von 30 Minuten pro Woche vor, andere gewähren dem Gefangenen alle zwei Wochen 1 Stunde Besuchszeit und andere wiederum einmalig 4 Stunden pro Monat. Eine Mindestzeit von 60 Minuten im Monat ist jedoch vom Strafvollzugsgesetz vorgeschrieben. Hierfür muss der Besucher dem Gefangenen mitteilen, wann er ihn in der Anstalt besuchen möchte. Der Gefangene beantragt den Sprecher bei der Anstaltsleitung und wenn alles in Ordnung geht, bekommt er einige Tage später den Sprecherschein. Dieser wird dem Besucher zugeschickt und der Besucher muss diesen Schein zusammen mit dem Personalausweis am Eingang der Anstalt vorlegen. Mitgebracht werden können zu einem Besuchertermin kleinere Summen Bargeld (von Anstalt zu Anstalt sind die Höchstbeträge unterschiedlich), falls man dem Gefangenen oder sich etwas zu essen oder zu trinken kaufen möchte. Das Geld wird vor dem Besuch abgezählt. Andere Sachen müssen in ein verschließbares Fach abgelegt werden. Bevor man den Besucherraum betreten kann, wird man von Bediensteten durchsucht. Die Räumlichkeiten sind von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich. Manche haben einen großen Besucherraum für alle Gefangenen und andere wiederum mehrere kleine, in welchen man mit dem Gefangenen alleine sitzt. In jedem Falle sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass die Anstaltsleitungen Besuche überwachen können und sicherlich auch tun werden, vor allem wenn national politische Gefangene besucht werden, um sich gleichzeitig ein Bild über den Besucher machen zu können. Langzeitgefangene haben zudem die Möglichkeit auf einen Besuchstermin von mehreren Stunden in einem seperaten Raum (Langzeitsprecher). Die Voraussetzungen hierfür werden jedoch ebenfalls von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich festgesetzt. Also einfach mal beim Gefangenen nachfragen! |
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