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PRESSEMITTEILUNG 2. Instanz des 1. Bernauer Auschwitzprozesses beendet Staatsanwalt bleibt Ewig Gestriger Nach vier Verhandlungstagen moderate Urteile Schweigespirale durchbrochen
Mit den Marathonsitzungen des dritten und vierten Verhandlungstages ging am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche die 2. Instanz des 1. Bernauer Auschwitzprozesses vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) zu Ende. Auch an diesen beiden Tagen wurde stundenlang, am Mittwoch sogar für das Landgericht mit rekordverdächtigen 11 Stunden, von der Anklage her um den heißen Brei herumgetanzt, nämlich um das hart umkämpfte Dogma der Offenkundigkeit des Holocaust i. S. § 244 (2) StPO. (Nicht zu verwechseln mit dem Holocaust an sich). Am vorigen Mittwoch wurden bezüglich dieses Dogmas noch einmal umfangreiche schriftliche Anträge von der Bernauer Viererbande gestellt, so daß wohl insgesamt dem Landgericht für seine Urteilsfindung ca. 1.000 Seiten mit unumstößlichen Fakten und Tatsachen vorlagen. Auch in den Schlußvorträgen der Angeklagten drehte sich im wesentlichen neben der völkerrechtlichen Erörterung, daß die OMF-BRD nicht der Staat des Deutschen Volkes, sondern das Deutsche Reich ist, alles um die sogenannte Offenkundigkeit des Holocaust. Diesen Fakten und Tatsachen konnte das Landgericht – wie bei allen anderen seit Jahren in der BRD laufenden Scheinprozessen - nicht ein einziges juristisches Argument entgegensetzen. Es konnte sich nur noch mit blanker Gewalt in Form ständiger Bedrohung vom Ausschluß der Angeklagten aus dem Prozeß vor der prozessualen Erörterung der Grundlagen des Holocaust retten. Das Corpus Delicti, nämlich die Bezugstat gemäß § 130 (3) StGB-BRD, „Nationalsozialistische Verbrechen“, durfte nicht erörtert werden, so daß selbst in der Presse das Wort „Geheimprozeß“ auftauchte. Die ganze Armseligkeit der Holocaustjustiz wurde beim Plädoyer des Staatsanwaltes Kai Münch offenkundig. Sein ganzer Schlußvortrag beinhaltete nur zwei Worte: „Unzulässig“ und „Unbedeutend“. Angesichts 1.000 Seiten unumstößlicher Argumente der Viererbande wurde daraufhin Kai Münch im Rahmen des Schlußvortrages Gerd Walthers auch als Ewig Gestriger entlarvt, da der Staatsanwalt nicht die Wahrheit ermittele, sondern die Wahrheit verhindere. Offenkundig muß die Prozeßführung der Bernauer Viererbande beim Gericht doch etwas bewirkt haben. Erstens fiel auf, daß der Berufsrichter Ulrich Gräbert mehr als doppelt soviel Zeit brauchte als vorgesehen, um das von der Fremdherrschaft vorprogrammierte Urteil den Schöffen zu „verkaufen“ und zweitens die moderaten Urteile. Während Staatsanwalt Kai Münch noch Terrorurteile bis zu neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung für das Verteilen eines einzigen Flugblattes vor einer Schule in Bernau gefordert hatte, sprach das Landgericht lediglich Geldstrafen bis zu 140 Tagessätzen und in einem Falle eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten Gefängnis aus. Die unterschiedlichen Strafen erklären sich aus den unterschiedlichen Vorstrafen der einzelnen Flugblattverteiler, die als Gesamtstrafen in das Urteil in Frankfurt (Oder) einbezogen wurden. Das Verfahren gegen Wolfgang Hackert wurde übrigens wegen dessen gerichtlich erlaubten Fernbleibens am letzten Verhandlungstag abgetrennt, so daß gegen ihn noch kein Urteil gesprochen wurde. Alles in allem bleibt festzuhalten, daß der bisherige jahrelange Verlauf des 1. Bernauer Auschwitzprozesses, der in die von Horst Mahler entwickelte Gesamtstrategie deutschlandweiter Holocaustprozesse eingebunden war, seine Wirkung nicht verfehlte. Es ist immer mehr zu merken, daß das Einschleusen von Holocaustmaterial in den Echoraum BRD-Justiz von dieser immer weniger ohne Gesichtsverlust verarbeitet werden kann. Besonders deutlich wurde das durch den umfangreichen Aufmarsch von Polizeitruppen einschließlich der Wasserschutzpolizei rund um das Gerichtsgebiet Frankfurt (Oders). Außerdem sorgte die Berichterstattung in Rundfunk, Fernsehen und Presse, daß der 1. Bernauer Auschwitzprozeß auch Stadtgespräch von Frankfurt bis Berlin wurde. Dem Berichterstatter wurde die Langzeitwirkung von Auschwitzprozessen, in denen die rechtsbeugende Holocaustunrechtsjustiz immer klarer zum Vorschein kommt, allerdings erst zwei Tage später in einem Gespräch mit Angehörigen bewaffneter Organe so richtig bewußt. In dem Gespräch wurde erkenntlich, daß die Zweifel militärischer Kreise an der in der BRD praktizierten „Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung“, die ohnehin schon gehegt wurden, durch die jetzt praktizierten Schein- oder Geheimprozesse noch vertieft wurden. Gerd Walther (Berichterstatter) Achtung! Der Rechtskampf für das Deutsche Volk kostet Geld. Spenden erbeten auf das Konto des Gerd Walther 819587-100 bei der Postbank Berlin (10010010) Bei dieser Gelegenheit wird allen bisherigen finanziellen Unterstützern gedankt |
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